Wort davor: Gezeugnisleute

Gezeugnispfennig
Erklärung: Anerkennungszins.
vgl. Gezeugnis (III 2).

Wort danach: Gezeugperson

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten