Wort davor: Gezeugleute

gezeuglich

gezeuglich (I)
Erklärung: zeugniskräftig.

gezeuglich (II)
Erklärung: von guter Qualität und geprüft.

Wort danach: Gezeugmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten