Wort davor: Gezeugleute
gezeuglich
gezeuglich (I)
Erklärung:
zeugniskräftig.
- Belegtext:
das alles zu einer gezieglichen urkunde geben wir ihm diesen brief
Datierung: 1358
Fundstelle: ZWirtFrk. 5 (1859/61) 220
gezeuglich (II)
Erklärung:
von guter Qualität und geprüft.
- Belegtext:
soe wat laken, die van buten comen uit vrijen steden, die getiuchlick syn, die sal men mogen vercoepen
Datierung: 1433
Fundstelle: Stallaert I 508
Wort danach: Gezeugmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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