Wort davor: Gezeugbuße

1Gezeuge

1Gezeuge (I)
Erklärung: Zeuge, jemand, dessen Wissen um eine Sache von rechtlichem Belang.

1Gezeuge (I 1)
Erklärung: weil er zu einem Geschäft hinzugezogen (Geschäftszeuge, Urkundsperson).

1Gezeuge (I 2)
Erklärung: weil er die richtige Form einer öffentlichen Handlung bezeugen kann (Gerichtszeugnis).
1Gezeuge (I 3)
Erklärung: weil er die Orts-und Gemeindekundigkeit eines Vorgangs bezeugen kann (Nachbarzeuge).
1Gezeuge (I 4)
Erklärung: weil er zufällig etwas wahrgenommen (Erfahrungszeuge).
1Gezeuge (I 5)
Erklärung: mit Adjektiv.
1Gezeuge (I 6)
Erklärung: mit Verben.
1Gezeuge (I 6 Spiegelstrich 1)
Erklärung: überwinden.
1Gezeuge (I 6 Spiegelstrich 2)
Erklärung: unterliegen.
1Gezeuge (II)
Erklärung: Eidhelfer.
1Gezeuge (III)
Erklärung: übertragen.
1Gezeuge (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere toter Gezeuge im Unterschied zum lebenden.
1Gezeuge (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: liegender Gezeuge Grenzstein.
1Gezeuge (III Spiegelstrich 3)
Erklärung: insbesondere Unterlage unter dem Grenzstein.

Wort danach: 2Gezeuge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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