Wort davor: 1Gezeuge

2Gezeuge
Erklärung: was sich aus der Berührung mit 1Gezeuge erklärt (FreibergUB. II 319).
sprachliche Erläuterung: ausnahmsweise m.

2Gezeuge (I)
Erklärung: im Althochdeutschen.

2Gezeuge (II)
Erklärung: Zeugnis, Zeugenaussage, Zeugenbeweis.

2Gezeuge (II 1)
2Gezeuge (II 2)
Erklärung: Zeugenbeweis führen.
2Gezeuge (II 3)
Erklärung: Zeugenbeweis auferlegen.
2Gezeuge (II 4)
Erklärung: Zeugenschaft leisten.
2Gezeuge (III)
Erklärung: Geschäftszeugnis.
2Gezeuge (IV)
Erklärung: Gerichtszeugnis.
2Gezeuge (V)
Erklärung: Erfahrungszeugnis.
2Gezeuge (VI)
Erklärung: beweisende Urkunde.
2Gezeuge (VII)
Erklärung: Übersetzung von testamentum.

2Gezeuge (VII 1)
Erklärung: heilige Schrift.
2Gezeuge (VII 2)
Erklärung: letzter Wille.

Wort danach: gezeugen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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