Wort davor: gezeugen
Gezeugenaussage
- Belegtext:
wie und von wem das verbrechen begangen worden, beydes pfleget theils aus dem corpore delicti selbst und denen hierbey sich äussernden merkmahlen, theils aber durch die eingehohlte erfahrung und gezeugen-aussage entdecket zu werden
Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. II 2 § 14
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Wort danach: Gezeugeneid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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