Wort davor: Gezertat
gezett
Erklärung:
verschüttet.
Wortbildungshinweis: zu
zetten.
- Belegtext:
wolt in [den Zehent] der zehentner nicht nemen, so sol man in im ingiessen in ein assech daz einen podem hatz und secz inwendig der dachtrophen. würd er enwicht oder gezett,
so sol er dem zehentner nicht darumb antwürten
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 759
[weitere Angaben: vgl. gezött DWB. IV 1d, 7206]
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Wort danach: 1Gezeug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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