Wort davor: gezeihen

Gezeit

Gezeit (I)
Erklärung: festgesetzter Termin, insbesondere für Zahlungen, Abgaben.

Gezeit (II)

Gezeit (II 1)
Erklärung: kirchliches Gebet, das zu bestimmten Zeiten gesprochen wird, kanonische Tagzeit.
Gezeit (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch übertragen Gebetbuch.
Gezeit (II 2)
Erklärung: Seelenmesse.
Gezeit (III)
Erklärung: in, bei jemandes Gezeiten in der Zeit seiner Amtsführung.
Gezeit (IV)
Erklärung: Ebbe und Flut.

Wort danach: Gezeitenmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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