Wort davor: gezeichnen
gezeigen
Erklärung:
beweisend hinweisen.
- Belegtext:
so sol im der richter ein gut phant antwurten, do er auf gezaigen mag
Datierung: um 1300
Fundstelle: WienStRb. Art. 4
Faksimile
- Belegtext:
swo seu denn auf den Heinrichen ... oder auf sein gut gezaigen mochten
Datierung: 1362
Fundstelle: LSchrP. 159
Faksimile
- Belegtext:
daz uns der landesherr ... an fürbot, an klag und an all nottaiding unsers guts allez, darauf si weisent oder gezaigen mügent ... gewaltig machen
Datierung: 1372
Fundstelle: SPöltenUB. II 120
- Belegtext:
ist dann das ... die frouw mag gezöigen, war vff das geschlagen sye [das zugebrachte Gut]
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: LuzernStR. 24
Wort danach: Gezeignis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten