Wort davor: Gezauzins
gezeichnen
Erklärung:
bezeichnen.
- Belegtext:
als di von alter zu den selben dorfern ... in der phar zu ... gehört haben und si auch mit gemerkhen und hutsailen außgeraint und gezaichnet sind
Datierung: 1378
Fundstelle: SPöltenUB. II 210
Wort danach: gezeigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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