Wort davor: Gezähmde
Gezänk, Gezänkt
Gezänk (I)
Erklärung:
Streit.
Gezänk (II)
Erklärung:
insbesondere Rechtsstreit.
- Belegtext:
so ist sulch ir geczewg eyn volstendigen kouff zu beweißen nicht gnugsam noch, so das vorhanden geczencke alleyne sulchs geczewgis halben zum rechten steht
Datierung: 1476/85
Fundstelle: FreibergBUrt. 342
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
solt wir uns des mit ern Casparn in getzencke gebenn, so balde das mit ym ende hette, wurde sich eyn ander widder uns finden
Datierung: 1484
Fundstelle: FreibergUB. I 319
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
zum andern wollen u.gn.h. ob einiger gezank oder gespendte sich erhoben ... wer es were, erbteils halb der gütter ... das soll an diesem gericht gerechtfertiget werden
Datierung: 1515
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 137
- Belegtext:
wo aber die vogt kynde, witwen ... etwas unmüssiger handel zu schaffen hetten oder gewönnen mit gerichtzgengen, getzencke ..., do sol ein vogt macht haben, dartzu ein schaffener ... zu bestellen
Fundstelle: StraßbUB. IV 1 S. 120
Gezänk (III)
Erklärung:
politischer Zwist.
- Belegtext:
[Der Kaiser hat Mühlhausen wieder angenommen] dadurch wir der hochbeschwerlichen servitut und burden, darinnen wir leider bis in die etliche und 20 jar unter dem gezank
der kurfürsten und fürsten Sachsen und Hessen gewesen
Datierung: 1549
Fundstelle: Druffel-Brandi I 193
Gezänk (IV)
Erklärung:
mit Sinnverwandten.
Wort danach: Gezaugeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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