Wort davor: gezählen
gezahlt
Erklärung:
bar aufgezählt (von Münzen).
- Belegtext:
drühundert phunt haller guter vnd getzalter lantwer ... die sye vns an gutem bereitem vnde getzaltem gelte betzalt vnd gegolten haben
Datierung: 1307
Fundstelle: MWirzib. IX 253
Wort danach: Gezähmde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten