Wort davor: Gewürde
gewürdigen
gewürdigen (I)
Erklärung:
für würdig halten.
- Belegtext:
bespotten my de jungk syn ... welcker vadere ick nicht en gewerdige to setten mit den hunden myner schape
Fundstelle: Schiller-Lübben II 102
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gewürdigen (II)
Erklärung:
Partizip: erfahren im Recht, graduiert.
- Belegtext:
ich H.W. eyn gewerdiget richter vnd friegrabe zum Frienhagenn ... bekenne
Datierung: 1474
Fundstelle: Fidicin IV 207
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das camergericht zu besetzen mit ainem richter ... und xvi urtailer ... ye der halb tail der urtailer der recht gelert und gewirdiget und der ander halb tail auf das geringest auß der ritterschaft geborn sein söllen
Datierung: 1495
Region/Autor/Textsorte:
RKGO.
Fundstelle: Zeumer,QS.2 284
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Wort danach: Gewürz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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