Wort davor: Gewürde

gewürdigen

gewürdigen (I)
Erklärung: für würdig halten.

gewürdigen (II)
Erklärung: Partizip: erfahren im Recht, graduiert.

Wort danach: Gewürz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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