Wort davor: Gewölbezins
Gewölblein
Erklärung:
Gefängnis.
- Belegtext:
winterzeit aber ... diejenigen, so man einzieht, nicht ins gewölble zu legen
Datierung: 1647
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 6689
- Belegtext:
[damit] die schuhknecht sowohl als andere handtwerkher dergleichen unruhen ... künftighin umb so mehr möchten abgehalten werden, eine straf des gewölbleins auf 24 stund bei wasser und brod
Datierung: 1726
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 544
Wort danach: Gewölbleinstrafe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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