Wort davor: Gewölbbuch
Gewölbe
Gewölbe (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
nimant sall vaßbech bie sich habe adir lege anders dann in kellern, gewelben adir sust in seinen gemachen
Datierung: 1455
Fundstelle: KahlaUB. 94
- Belegtext:
hat man ... verkundigt, einen neuwen pastor zu kesen ... nd sint den nachmittag umb 2 uren samen komen in die kirch uff das gewolf
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BuchWeinsberg II 72
Gewölbe (II)
Erklärung:
insbesondere.
Gewölbe (II 1)
Erklärung:
Archiv.
- Belegtext:
van dem gewulfde, dainne der stede brieve, privilegien ind vrijheiden legen
Datierung: 1398
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 6674
- Belegtext:
gewulf
Datierung: 1562
Fundstelle: SGereonUB. 639
- Belegtext:
das dan die herren der stadt einen brief mit drei angehängten siegeln in gewelb haben
Datierung: 1607
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 90
- Belegtext:
sallen auch die brieff vnd gewarsamminen im gwelb in ein buoch geschriben ... werden, uff daß man jederzeit dero inhalt ... wüssen könne
Datierung: 1625
Fundstelle: MellingenStR. 397
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
briefe und siegel und alle schriftliche urkunden das gemeine fürstenthum ... belangende, sollen in eine gemeine truhe mit zweyen schlössern wohl verwahret ... und in der thum kirchen zu Güstrow in einem
gewölbe, das auch von beyden fürsten beschlossen, verwahret werden
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 247
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Gewölbe (II 2)
Erklärung:
Schatzgewölbe, zur sicheren Aufbewahrung von Geld und dergleichen.
- Belegtext:
[eine] cassa [der Hamburger Bank] im gewölbe [unter besonderem Schutz des Rates]
Datierung: 1700
Fundstelle: FschrMelle 46
- Belegtext:
daß die einkommen oder vorschuß der kirchen oder ämbteren nit confundiert ... sonder ... besonder behalten und zu dem gwölb drey schlüssel sein sollen
Datierung: 1704
Fundstelle: MellingenStR. 431
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Gewölbe (II 3)
Erklärung:
Verkaufsraum.
- Belegtext:
[früchte des ius civile sind] nützunge, possession vnd einkomen der zinse von heusern, gewelben, buden, tabernen
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 154
- Belegtext:
anzeigungen zum nachforschen seyndt, wann in einem laden, gewölb und denen orthen, wo man ... zuverkauffen pflegt maaß, ellen, waagen gefunden werden, so mit dem gewöhnlichen march deß orths nicht bezaichnet
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) II 89 § 1
- Belegtext:
die juden, welche an einen christen wechselbriefe zu bezahlen acceptiret, [sollen] das geld dem christen ... ins haus oder gewölbe zu bringen [pflichtig sein]
Datierung: 1682
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 22
- Belegtext:
die allda machende leinwand ... wird man in einem in der stadt bestehenden offenen gewölb ... verkauffen
Datierung: 1724
Fundstelle: CAustr. IV 160
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Gewölbe (II 4)
Erklärung:
Gefängnis.
Wort danach: Gewölbediener
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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