Wort davor: Gewölbbuch

Gewölbe

Gewölbe (I)
Erklärung: allgemein.

Gewölbe (II)
Erklärung: insbesondere.

Gewölbe (II 1)
Erklärung: Archiv.
Gewölbe (II 2)
Erklärung: Schatzgewölbe, zur sicheren Aufbewahrung von Geld und dergleichen.
Gewölbe (II 3)
Erklärung: Verkaufsraum.
Gewölbe (II 4)
Erklärung: Gefängnis.

Wort danach: Gewölbediener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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