Wort davor: Gewölbegebühr

Gewölbeherr

Gewölbeherr (I)
Erklärung: Aufseher des städtischen Archivs.
vgl. Gewölbe (II 1).

Gewölbeherr (II)
Erklärung: Kaufherr.

Wort danach: Gewölbemeister

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