Wort davor: Gewölbediener
Gewölbegebühr
Erklärung:
Lagergebühr.
- Belegtext:
von denen waaren und gütern, so über drey tage lang in dem königlichen waagamt zu Prag so wohl als andern ausgesetzten legstädten oder deren zollgewölbern erliegen bleiben, von jedem centen vor die gewölbsgebühr täglich zu bezahlen drey pfenning
Datierung: 1737
Fundstelle: CAustr. IV 1000
Wort danach: Gewölbeherr
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