Wort davor: Gewöhnlaib

gewöhnlich
Erklärung: herkömmlich, üblich, gebräuchlich; es ist nicht immer ersichtlich, ob dabei Sitte, Rechtsbrauch oder Rechtsordnung die Gewohnheit bestimmen.
sprachliche Erläuterung: gewöhndlich, angelsächsisch gewunelic.
vgl. gewonnig.

gewöhnlich (I)

gewöhnlich (I 1)

gewöhnlich (I 2)
Erklärung: formelhaft neben recht.
gewöhnlich (I 3)
Erklärung: formelhaft neben sittlich, Herkommen.
gewöhnlich (II)

gewöhnlich (II 1)
Erklärung: gewöhnliches Recht hergebrachtes, Gewohnheitsrecht.
gewöhnlich (II 2)
Erklärung: echtes Ding, Dingort, Dingzeit; Gegensatz gebotenes Gericht usw.
gewöhnlich (II 3)
Erklärung: Eid in der üblichen Formel.
gewöhnlich (II 4)
Erklärung: Abgaben, Zins, Dienst, Zoll usw.
gewöhnlich (III)
Erklärung: üblich, vorgeschrieben, festgesetzt.

gewöhnlich (III 1)
Erklärung: Rechtsformen.
gewöhnlich (III 2)
Erklärung: Münzen, Maße.
gewöhnlich (III 3)
Erklärung: Siegel.
gewöhnlich (III 4)
Erklärung: Gerichtsstab.
gewöhnlich (III 5)
Erklärung: Fristen.
gewöhnlich (IV)

gewöhnlich (IV 1)
Erklärung: schlicht.
gewöhnlich (IV 2)
Erklärung: leichtfertig, ungefährlich.

Wort danach: gewöhnlichermaßen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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