Wort davor: gewöhnlich
gewöhnlichermaßen
Erklärung:
üblich.
- Belegtext:
ist dem rahtscollegio unbenommen die demselben zustehende jagten durch die schützen, holtz- und wald-währter noch fernerhin zu exerciren und das wildprett unter die membra gewöhnlichermassen austheilen zu lassen
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 195
Wort danach: Gewöhnlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten