Wort davor: Gewohnheitszettel
Gewöhnlaib
Erklärung:
besondere Vergütung an den Hirten für das Angewöhnen des Viehes an die Herde.
vgl.
Gewöhngeld.
- Belegtext:
item so oft ainer ... vieh ausser der herd nembt ... und darnach wider underschlecht, soll dem hirten ain gewen laib geben, item welcher ain frembd vieh, so zuvor nie under ainer
gemainen herd gangen, kauft und in flecken bringt, der sol den hirten ain gewen laib geben
Datierung: 1601
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 784
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein jeder ... soll jars dem küehirten ein gewenleib und von jedem steckkalb auch insonderheit ein gwenleib geben
Fundstelle: OberkirchStatB. 383
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 115
Wort danach: gewöhnlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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