Wort davor: Gewohnheitsrecht
Gewohnheitszettel
Erklärung:
Gesellenbrief.
- Belegtext:
[etzliche handwercke] leiden demnach keinen unter ihnen, so nicht zierlich zum gesellen gesprochen, deme dann ein schein dessen ertheilet ... sich uf seiner wanderschafft dadurch zu legitimiren und wird
der gewohnheit-zeddel auch schlechthin handwercksgewonheit genennet
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 156
Wort danach: Gewöhnlaib
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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