Wort davor: Gewohnheit
Gewohnheitsrecht
- Belegtext:
gewohnheitsrechte und observanzen welche in den provinzen und einzelnen gemeinheiten gesetzliche kraft haben sollen, müssen den provinzial-landrechten einverleibt seyn
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. Einl. § 3
Wort danach: Gewohnheitszettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten