Wort davor: Gewöhngeld

Gewohnheit
Erklärung: meist: von alters her geltendes Recht; bald im Unterschied zu gesatztem oder geschriebenem Recht, bald dieses mitumfassend; bald aber zur Bezeichnung eines Rechtsbrauchs oder einer bloßen Sitte, also in gewissem Gegensatz zum Recht. Die Grenzen sind fließend; vgl. DWB. IV 1, 3 Sp. 6539ff.
vgl. Brauch (III), Herkommen, Recht (XX), Übung.

Gewohnheit (I)
Erklärung: im Althochdeutschen.

Gewohnheit (II)

Gewohnheit (II 1)
Erklärung: Herkommen im Gegensatz zu gesatztem Recht.
Gewohnheit (II 2)
Erklärung: ungeschriebenes Recht im Gegensatz zum geschriebenen.
Gewohnheit (II 3)
Erklärung: Orts-, Landesbrauch, Statut im Gegensatz zum gemeinen Recht.
Gewohnheit (III)
Erklärung: geltendes Recht überhaupt.

Gewohnheit (III 1)
Erklärung: eines Landes.
Gewohnheit (III 2)
Erklärung: einer Stadt.
Gewohnheit (III 3)
Erklärung: einer Zunft und anderer Gemeinschaften.
Gewohnheit (III 4)
Erklärung: eines Gotteshauses.
Gewohnheit (III 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch Ordensregel.
Gewohnheit (III 5)
Erklärung: jüdische Gewohnheit, mosaisches Recht.
Gewohnheit (III 6)
Erklärung: Einzelrechtssätze.
Gewohnheit (III 6 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Dinghegung.
Gewohnheit (III 7)
Erklärung: neu eingeführtes Recht.
Gewohnheit (IV)

Gewohnheit (IV 1)
Erklärung: hergebrachter Anspruch auf Einkünfte, Leistungen und so weiter.
Gewohnheit (IV 2)
Erklärung: herkömmliche Abgabe.
Gewohnheit (V)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.
Gewohnheit (VI)
Erklärung: mit charakterisierenden Adjektiv.

Gewohnheit (VI 1)
Erklärung: alte Gewohnheit.
Gewohnheit (VI 2)
Erklärung: gute Gewohmheit.
Gewohnheit (VI 3)
Erklärung: böse Gewohnheit.

Wort danach: Gewohnheitsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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