Wort davor: gewohnsam
gewohnt
gewohnt (I)
Erklärung:
üblich.
vgl.
gewohn.
- Belegtext:
so aber einer in dem seinigen geißen findt ... mag einer dieselben wohl inthun, pfenden oder an wirth stellen und den pfandschilling zeuchen nach gewohntem brauch
Datierung: 1675
Fundstelle: Eschi 95
gewohnt (II)
Erklärung:
an die Weide gewöhntes Vieh.
Wort danach: Gewölbbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten