Wort davor: gewohnen
gewöhnen
Erklärung:
jemanden gewöhnen an etwas.
- Belegtext:
sollet ihr [die Weingartenhüter] mit den jungen purschen oder jemant andern kheine gemeinschaft haben noch in euer huetten gewehnen
Datierung: 1632
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 177
Wort danach: Gewöhngeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten