Wort davor: gewohn

Gewöhnde

Gewöhnde (I)
Erklärung: im Althochdeutschen.

Gewöhnde (II)
Erklärung: herkömmliches, ungesatztes Recht.
Gewöhnde (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere: Recht eines Landes.
Gewöhnde (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: Recht einer Stadt.
Gewöhnde (II Spiegelstrich 3)
Erklärung: Zunftordnung.
Gewöhnde (III)
Erklärung: Brauch im Unterschied zu gesetztem Recht.
Gewöhnde (IV)
Erklärung: mit Sinnverwandten Wörtern: Recht, Sitte, Herkommen.

Wort danach: Gewöhne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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