Wort davor: gewizenen
gewohn
Erklärung:
(rechts-)üblich.
vgl.
gewöhnlich,
gewohnt (I).
- Belegtext:
erung tun ..., als das von alterhar jn unnser eidgnosschaft sytt und gewon ist gewesen
Datierung: 1503
Fundstelle: AppenzUB. II 2 S. 380
- Belegtext:
soll man harum richten in aller mass, wie um fridbrüchy zu richten gewon unnd brüchlich ist
Datierung: 1534
Fundstelle: SchwyzLB. 26
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
alß das in Haßly sytt vnd gwon ist
Datierung: 1556
Fundstelle: OberhasleLB. 62
Wort danach: Gewöhnde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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