Wort davor: Gewißner

(Gewißnis)
sprachliche Erläuterung: angelsächsisch gewitnes.

Gewißnis (I)
Erklärung: Zeugnis, Zeugenschaft.

Gewißnis (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: vor Zeugen.
Gewißnis (II)
Erklärung: Mitwissenschaft.
Gewißnis (III)
Erklärung: religiös: Testament.

Wort danach: gewißnishalber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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