Wort davor: 2Gewisse(n)

1gewissen

1gewissen (I)
Erklärung: Sicherheit geben, verbürgen.

1gewissen (II)
Erklärung: beweisen, erweisen.
1gewissen (III)
Erklärung: wissen.

Wort danach: 2gewissen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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