Wort davor: Gewissensagung
Gewissen(t)schaft
Gewissen(t)schaft (I)
Erklärung:
Bezeugung, Zeugenschaft.
vgl.
2Gewisse(n) (II 1).
- Belegtext:
daz er schribe nach der schepphen gewissintschaft, so daz er is mit den schepphen volkomen moge
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 246
- Belegtext:
daz sich kein christenman siner gewissintschaft uff keinen juden gezhien mag
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 436
- Belegtext:
so hoffe er das das billich sey solicher redlicher kuntschafft und gewissnschaft zcuuorhorin
Datierung: 1468
Fundstelle: Neumann,MagdebW. 87
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- Belegtext:
bedarf der gesonnen gewissentschaft nicht noch bestellen
Datierung: 1481
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 278
- Belegtext:
sollich pfandt mag genanter Valten Lachniger vonstatan vorkewffen, vorsetzen mit gewissenschaft vor seyn gelt vnd die gerichtskoste
Datierung: 1542
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
niembt ein mann ein weib und das weib stierbet unvorerbet für dem manne, allesz was sie zu ihm gebracht hat mit gewieszenschafft ... das nehmen der frauen freunde
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BreslStR. 100
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Gewissen(t)schaft (II)
Erklärung:
Rechtssicherheit.
vgl.
2Gewisse(n) (II 3).
- Belegtext:
ob es nun eynem jtzlichen rath gut deuchte, das man dasselbe jn die recesse schriebe vm mehrer gewissenschaft vnd gedechtniss willen, das es bei der alten gewonheit blibe
Datierung: 1425
Fundstelle: Danzig(Hirsch) 75
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Wort danach: Gewissensvertretung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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