Wort davor: Gewissensfreiheit
Gewissensgericht
Gewissensgericht (I)
Erklärung:
Forum internum, Gericht des inneren Bereichs.
Gewissensgericht (II)
- Belegtext:
gewissensgericht, das ist in jeder statthalterschaft der richterstuhl, wo streitigkeiten gütlich verglichen, auch verbrechen der unmündigen, wahnwitzigen u.d.g. abgeurtheilt werden
Datierung: 1795
Fundstelle: IdLiefl. 78
Wort danach: gewissenhaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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