Wort davor: Gewissensbuch

Gewissende

Gewissende (I)
Erklärung: Inquisitionsverfahren; Landfrage.

Gewissende (II)
Erklärung: Bestätigung, Bezeugung.

Wort danach: Gewissensfreiheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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