Wort davor: 1gewissen

2gewissen

2gewissen (I)
Erklärung: bekannt, bewußt.

2gewissen (II)
Erklärung: zuverlässig, sicher.
2gewissen (III)
Erklärung: wissend, verständig.

Wort danach: Gewissensbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten