Wort davor: gewiß
Gewißbier
Erklärung:
gemeinsamer Trunk bei Geschäftsabschluß.
vgl.
Weinkauf.
- Belegtext:
wo kauff oder verkauffe geschehen, es sei getreide, viehe, pferde ... und ist gewissbier darüber getrunken worden: wer den andern den kauff nicht hält, der sol verfallen sein zwei tonne bir
Datierung: 1762
Region/Autor/Textsorte:
Zlotkawa
Fundstelle: Brandenburger,Goldau 46
- Belegtext:
wo käuffe und verkäufe geschehen unnd daruber gewißbier getruncken worden, wer dann dem andern den kauf nit helt, der ist verfallen drey gutte marck der herrschafft vnnd dem rathe ein faß bier
Fundstelle: ZMarienwerder 48 (1910) 37
Wort danach: Gewissede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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