Wort davor: Gewirb
Gewirkbeitrag
Erklärung:
Heiratsgeschenk.
- Belegtext:
daß an einigen orten die mehreste angehenden baurenweiber gleich nach der heirathe ganze kirspelen durchstreichen, um von den einwohnern einen gewirk- oder gespinnbeitrag zu erbettelen
Datierung: 1794
Fundstelle: Scotti,Jülich II 747
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Wort danach: Gewirkde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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