Wort davor: Gewir
Gewirb
Erklärung:
Handlung.
- Belegtext:
haben ... gericht und betragen, namlichen, das nu hinfür das gotshus Inderlappen zwen wirt, auch gewirb und gewärb sollen haben
Datierung: 1489
Fundstelle: BernRatsman. I 29
Wort danach: Gewirkbeitrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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