Wort davor: Gewinstlaudemium
Gewinstträger
Erklärung:
Inhaber eines Pachtgutes (auf Lebenszeit).
vgl.
Gewinnträger,
Gewinstlaudemium.
- Belegtext:
jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit diesen gütern nach absterben
der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren
Datierung: 1785
Fundstelle: DRWArch.
[weitere Angaben: Handschrift im Märkischen Museum in Witten-Ruhr]
Wort danach: gewintern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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