Wort davor: Gewinst
Gewinstlaudemium
Erklärung:
Pachtabgabe.
vgl.
Gewinngeld.
- Belegtext:
jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit
diesen gütern nach absterben der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren
Datierung: 1785
Fundstelle: DRWArch.
[weitere Angaben: Handschrift im Märkischen Museum in Witten-Ruhr]
Wort danach: Gewinstträger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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