Wort davor: Gewinnzettelein

Gewinst

Gewinst (I)
Erklärung: Erwerb, Verdienst.

Gewinst (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: zu Gewinst und Verlust auf Handelsrisiko.
Gewinst (II)
Erklärung: Sieg; zu Gewinst und Verlust auf Sieg und Niederlage, auf Risiko.

Gewinst (II 1)
Erklärung: im Rechtsstreit.
Gewinst (II 2)
Erklärung: im Krieg.

Wort danach: Gewinstlaudemium

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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