Wort davor: gewinnsüchtig
Gewinnträger
Erklärung:
Inhaber eines Pachtgutes.
vgl.
Gewinn (IV 1).
- Belegtext:
es ist ... dem gewinnsträger nicht verbotten, sein recht ahn das leibgewinn, so weit als sein eigen ist und dem leibgewins herrn kein abbruch geschicht, zu verpfänden
Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Kleve
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. III 762
- Belegtext:
sollen der gewinnträger kinder ... zu gemeldten ... kotten, wenn sie davon thun, was andere thun wollen, allezeit den vorzug haben
Datierung: 1723
Fundstelle: Mallinckrodt,Bauernstand 181
Wort danach: Gewinnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten