Wort davor: gewinnlich

Gewinnsnehmer
Erklärung: wer unerlaubte Sachen (turpia lucra: Getreide auf dem Halm, blutige Kleidung) kauft oder zu Pfand nimmt.

Wort danach: Gewinnnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten