Wort davor: Gewinnjahr
gewinnlich
gewinnlich (I)
Erklärung:
siegreich im Rechtsstreit.
gewinnlich (II)
sprachliche Erläuterung:
lat. lucrativus.
- Belegtext:
der, der dz nimpt von dem entpfrembder das neme auß gewinnlicher sach ... besitzt er die habe auß gewinnlicher sach, so ist er schuldig er wiß die vntrew oder nit
Fundstelle: Brant,Klagsp.(1521) Bl. 1
- Belegtext:
dieweil der khaufer solch guet nicht aus ainer gewundlichen ursach erlangt sonder sein gelt darumb gibt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 339
Wort danach: Gewinnsnehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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