Wort davor: Gewinngeld

gewinnhaftig

gewinnhaftig (I)
Erklärung: siegreich im Rechtsstreit.

gewinnhaftig (II)
Erklärung: ertragbringend.

Wort danach: gewinnig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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