Wort davor: gewinnhaftig

gewinnig

gewinnig (I)
Erklärung: gewinniges Gut in der Ehe errungenes Gut.

gewinnig (II)
Erklärung: (von Personen) wer gewinnt.

Wort danach: Gewinnjahr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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