Wort davor: Gewildnis
Gewildrecht
Erklärung:
Jagdrecht.
- Belegtext:
indem aber in betracht der bienen eben so klar und durchgehends nicht ausgemacht, welche für die zum gewild- oder forstrecht gehörig zu rechnen
Datierung: 1764
Fundstelle: KurhessSonderR. 107
Wort danach: Gewildschießen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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