Wort davor: Gewichtsbevorteilung
Gewichteicher
Erklärung:
der, der das Gewicht nachzuprüfen hat.
- Belegtext:
gewichteicher; würdt durch einen schlosser und durch einen kupferschmidt versehen, würdt dahien getrachtet, daß solche aus dem gericht oder rath genohmen und bestellet, haben von
einem pfundt zu eichen 1 kr., von einem eingesetzten pfundt abzuziehen 16 kr.
Datierung: 1691
Fundstelle: Bretten 749
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- Fundstelle: Schmeller2 I 24
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Gewichtel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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