Wort davor: Gewicht
gewichtbar
Erklärung:
nach Gewicht meßbar (von Waren).
- Belegtext:
daß also gleich die dermalen im land aller orten zum handel und wandel gebraichenden mässerey und gewichts-sorten untersucht und was ... bei gewichtbaren sachen von centen, stein,
pfund und loth der unterschid betragen verläßlich erheben
Datierung: 1747
Fundstelle: SteirZ. 25, 51
Wort danach: Gewichtsbevorteilung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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