Wort davor: Gewettschatz

Gewicht
vgl. Gewiege.

Gewicht (I)
Erklärung: Gewichtsstück.

Gewicht (I 1)
Erklärung: Normalgewicht einer Stadt, Zunft und dergleichen zum Nachprüfen der Gebrauchsgewichte.

Gewicht (I 2)
Erklärung: allgemein im Handel.
Gewicht (II)
Erklärung: Belastungsgewicht im Foltergebrauch.
Gewicht (III)
Erklärung: Gewichtseinheit.
Gewicht (IV)

Gewicht (IV 1)
Erklärung: Gewichtsnorm.
Gewicht (IV 2)
Erklärung: insbesondere Grundgewicht einer Stadt oder eines Bezirkes (als genaue Mengeangabe).
Gewicht (IV 3)
Erklärung: festgesetztes Gewicht für Waren.
Gewicht (V)
Erklärung: Münzgewicht.

Gewicht (V 1)
Gewicht (V 2)
Erklärung: insbesondere Münzgewicht einer Stadt (zur Angabe des Wertes).
Gewicht (VI)
Erklärung: Wägeverfahren.
Gewicht (VII)
Erklärung: allgemein Schwere eines Gegenstandes.
Gewicht (VIII)
Erklärung: Gewichtsgefälle.
Gewicht (IX)
Erklärung: Sprachgebrauch im einzelnen.

Gewicht (IX 1)
Erklärung: nach Gewicht.
Gewicht (IX 2)
Erklärung: Gewicht wohlzügig erteilen reichlich abwiegen.
Gewicht (IX 3)
Erklärung: die Gewichte eichen.
Gewicht (IX 4)
Erklärung: verfälschen.
Gewicht (IX 5)
Erklärung: Gewicht und Waage Handelsbetrieb.
Gewicht (IX 6)
Erklärung: mit Adjektiv.
Gewicht (IX 7)
Erklärung: nach kleinem Gewicht im Einzelhandel.
Gewicht (X)
sprachliche Erläuterung: übertragen.

Wort danach: gewichtbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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