Wort davor: gewetten
Gewettherr
Erklärung:
Ratsherr des Gerichts.
vgl.
Gewette (I 2).
- Belegtext:
ich lobe und schwere ... einen reinen eid, daß ich den vom erb. raht jederzeit verordneten gewettherren schuldigen gehorsam erweisen, was ich auf der Warnow und in der daselbstigen
hege ... gemeiner stad Rostock zum schaden anmerke, den wetteherren ... vermelden
Datierung: 1622
Fundstelle: BeitrRostock 3, 2 (1903) 44
Wort danach: Gewettschatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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