Wort davor: Gewet

Gewette

Gewette (I)

Gewette (I 1)
Erklärung: das an die Obrigkeit gehende Strafgeld (im Gegensatz zu der an den Geschädigten zu zahlenden Buße).

Gewette (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Sprichwort.
Gewette (I 2)
Erklärung: übertragen auf die Stelle, die die Gebühr empfängt (Gericht, Polizei); "das Gewett" als Unterschrift auf den öffentlichen Verbotstafeln in Warnemünde.
Gewette (I 3)
Erklärung: Abgabe, insbesondere Lehnsware.
Gewette (I 4)
Erklärung: allgemein Kosten.
Gewette (II)
Erklärung: Schuldversprechen mit Einsatz.
Gewette (III)
Erklärung: Wette im heutigen Sinne.
Gewette (IV)
Erklärung: Machtvollkommenheit.

Wort danach: gewetten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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