Wort davor: Gewerkslade
Gewerkleute
Erklärung:
Bergwerksteilhaber.
- Belegtext:
wan sichs begäbe, daß jemand auß denen ständen dieses unsers erb-königreichs eine oder mehr personen von denen gewerck- oder berckleuten in sachen, so leib,
ehr und landgütter betreffen, zu zeügen bedörffte
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. D 19
Wort danach: Gewerkspatron
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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